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changing the world

Bildung und Erziehung

… changing the world…

Sprachunterricht

Wir unterstützen den Aufbau und den Betrieb von Sprachschulen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von GSI erlernen selbst die Sprache der Menschen im Einsatzland und erteilen Sprachunterricht in verschiedenen Sprachen. Die Sprache im Zusammenspiel ihrer naturwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Aspekte macht den Menschen als solchen wesentlich aus. Eine gute Kommunikation hilft den Menschen und verbindet über kulturelle Schranken hinweg. Das Erlernen von Fremdsprachen wie Englisch eröffnet regelmäßig viel bessere Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung.

 


„Wer seine Sprache nicht achtet und liebt, kann auch sein Volk nicht achten und lieben; wer seine Sprache nicht versteht, versteht auch sein Volk nicht, denn in den Tiefen der Sprache liegt alles innere Verständnis und alle geistige Eigentümlichkeit des Volkes verhüllt.“

Ernst Moritz Arndt  (Professor für Theologie und Verleger, 1769 – 1860)

 

Lebensberatung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von GSI bieten Lebensberatung innerhalb der Kultur des jeweiligen Landes an. Beispielsweise wirken sie als Dozenten in interkulturellen Angeboten und führen Seminare durch. Zur Lebensberatung rechnen wir auch gesundheitsfördernde Schulungen, Ernährungsberatung und Maßnahmen der Hygiene. Weitere Bereiche sind Eheberatung, Berufswahl, der nachhaltige Umgang mit Geld und Krisenmanagement.


„Der Mensch braucht nur sein wahres Leben in dem Streben nach dem Wohle anderer zu erkennen, dann sieht er, dass aller Fortschritt der Menschheit in der allmählich zunehmenden Verleugnung im zunehmenden gegenseitigen Dienen und Helfen besteht.“

Leo Tolstoi (Romanautor, 1828 – 1910)



„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.“

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zu Teil werden soll.

UN – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Artikel 26, 1948)