Global Services International

changing the world

Geschäftsentwicklung

… changing the world…

Schaffung von Arbeitsplätzen

GSI strebt die Schaffung von Arbeitsplätzen für die einheimische Bevölkerung an, insbesondere den Aufbau von Kleingewerbe. Wir unterstützen das Vermitteln von handwerklichen Kenntnissen, das Erreichen von Berufsabschlüssen samt Kenntnissen und Fähigkeiten zur unabhängigen Berufstätigkeit.

Begleitung der Arbeit

Grundlage für solides, nachhaltiges Arbeiten und anhaltende Berufstätigkeit ist der Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Verlässlichkeit, Hilfsbereitschaft und Glaubwürdigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt ist der verantwortliche Umgang mit Ressourcen. Ein gutes Qualitätsmanagement, Beratung und Coaching helfen den Berufseinsteigern. Wir begleiten bei der Arbeit und beschaffen gegebenenfalls notwendige Ausrüstung.

Lebensunterhalt von Frauen

GSI fördert bei Wunsch insbesondere die Berufstätigkeit von Frauen, den Aufbau und die Umsetzung von Geschäftsideen von Frauen zum Erwerb des Lebensunterhalts für die Familie.

Übergang in Selbständigkeit

Beim Übergang in die Selbständigkeit bieten wir wiederum Beratung und Coaching an. Mitarbeiter prüfen Geschäftsideen auf ihre Markttauglichkeit und unterstützen alle Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption.

Mikrokredite

Bewährt hat sich die Vergabe von Mikrokrediten, also kleiner Kredite, deren Größe von Land zu Land unterschiedlich definiert wird (etwa ab 450 EUR bis zu 1.100 EUR). Die Vergabe ist an fachkundige Beratung zum Umgang mit Geld und die Überprüfung der Verwendung gekoppelt. Auch hierin ist GSI selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Geschäftliche Netzwerke

Idealerweise gelingt der Aufbau von Netzwerken zur Beratung und Stabilisierung von Gewerben. Dem dienen auch Trainings zur Anwendung geltender Qualitätsmerkmale und das Vermitteln von Kenntnissen für das geschäftliche Risiko-Management.

 


„(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. (2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. (3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.“

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte („UN-Sozialpakt“), aus Artikel 23